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Hier erhalten Sie wichtige Informationen für neue Schülerinnen und Schüler, Infos zum  Schulweg, Hol- und Bringzone, Brückenjahr und relevante Dokumente.

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Informationen für neue Familien

Elternarbeit an unserer Schule

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Elternvertreter

Gemeinsam Schule gestalten

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist ein wichtiger Bestandteil eines lebendigen Schullebens. Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter übernehmen dabei eine bedeutende Rolle: Sie bilden eine Brücke zwischen den Familien, den Lehrkräften und der Schulleitung und tragen dazu bei, die Interessen der Kinder bestmöglich zu vertreten.

Ansprechpartner für Eltern

Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind Ansprechpersonen für die Eltern ihrer Klasse. Sie nehmen Fragen, Anregungen und Anliegen auf und unterstützen den Austausch zwischen Eltern und Schule. Dabei fördern sie eine offene, vertrauensvolle Kommunikation und helfen, gemeinsam Lösungen für Herausforderungen im Schulalltag zu finden.

Mitwirkung und Mitgestaltung

In Klassenelternschaften und schulischen Gremien bringen Elternvertreter ihre Ideen und Perspektiven ein. Sie wirken an wichtigen Themen des Schullebens mit, tauschen sich mit Lehrkräften und der Schulleitung aus und unterstützen die Weiterentwicklung der Schule. In Niedersachsen gehören dazu unter anderem die Klassenelternversammlung und der Schulelternrat.

Gemeinschaft stärken

Auch bei der Planung und Organisation von Klassenfesten, Schulveranstaltungen oder gemeinsamen Aktionen leisten Elternvertreter häufig einen wertvollen Beitrag. Sie fördern den Zusammenhalt innerhalb der Klassen und unterstützen ein Schulleben, in dem sich Kinder und Familien willkommen fühlen.

Gemeinsam für unsere Kinder

Elternvertretung lebt vom Engagement, vom gegenseitigen Respekt und vom gemeinsamen Ziel, die Lern- und Lebenswelt unserer Kinder positiv zu gestalten. Durch den regelmäßigen Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit leisten Elternvertreter einen wichtigen Beitrag zu einer starken Schulgemeinschaft an der Grundschule Diesterwegstraße.

Denn Schule gelingt am besten, wenn Eltern und Lehrkräfte gemeinsam an einem Strang ziehen – zum Wohl unserer Kinder.

Schulelternrat
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Mitarbeit in Gremien
Helfende Hände bei Festen
Eigene Ideen?

Beratung und Schulsozialarbeit

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Wir sind für Sie da
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

gemeinsame Aufgaben
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Individuelle Schwerpunkte
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Kontaktmöglichkeiten
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Förderverein

Diesterweggefährten e.V.

unterstützt die Grundschule Diesterwegstraße finanziell, materiell und mit persönlichem Engagement. Er hilft bei der Organisation von Festen und Zusammenkünften und steht im engen Austausch mit der Schulleitung. Im Mittelpunkt steht dabei, dass die Unterstützung den Kindern zugutekommt. Zuletzt bezahlte der Förderverein einen Eiswagen für alle Kinder.

Elterncafé

gemeinsam ins Gespräch kommen

Der Förderverein DiesterWeggefährten e. V. lädt zum Elterncafé ein! Bei Kaffee und Kuchen ist Zeit zum Kennenlernen, Austauschen und gemütlichen Beisammensein. Willkommen sind Eltern, Großeltern und alle Bezugspersonen unserer Schulkinder.

Die Treffen finden an den angekündigten Mittwochen jeweils um 15:00 Uhr in der Grundschule Diesterwegstraße statt. Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte dem Aushang in der Schule und am Schultor.

unterstützer gesucht!

Wie kann man helfen?

01  Durch aktive Mitarbeit im Verein oder im Vorstand.

02  Durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden.

03  Durch eigene Ideen und aktive Unterstützung. 

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Dokumente & Downloads

alle wichtigen Infos & PDFs hier für Sie zum praktischen Download

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In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

gemeinsame Aufgaben
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Individuelle Schwerpunkte
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Kontaktmöglichkeiten
Der Schulelternrat (SER) ist die Interessenvertretung aller Eltern einer Grundschule. Er bringt die Anliegen der Familien auf Schulebene ein und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen, um das Schulleben aktiv mitzugestalten.

In Niedersachsen ist die Elternmitwirkung im Schulelternrat im Niedersächsischen Schulgesetz, insbesondere in § 90 und § 96, geregelt.

Welche Aufgaben hat der Schulelternrat?

1.  Anliegen der Eltern vertreten
Der Schulelternrat sammelt Fragen, Wünsche, Ideen und Sorgen aus den Klassen und bringt diese gegenüber der Schulleitung zur Sprache. Ziel ist ein offener und konstruktiver Austausch.

2.  Mit der Schulleitung zusammenarbeiten
Bei regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen des Schulalltags besprochen, beispielsweise die Organisation des Unterrichts, die Pausenregelung, die Ganztagsbetreuung oder die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus.

3. An wichtigen Entscheidungen mitwirken
Elternvertreter können sich in schulischen Gremien wie dem Schulvorstand sowie in bestimmten Konferenzen engagieren. Der Schulelternrat wird vor grundlegenden schulischen Entscheidungen angehört. Welche Mitwirkungsrechte bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Gremium und den gesetzlichen Regelungen.

4. Das Schulleben mitgestalten
Der Schulelternrat kann Ideen für Schulfeste, Projekte, Aktionen und Verbesserungen im Schulalltag einbringen. Die praktische Organisation solcher Veranstaltungen erfolgt häufig gemeinsam mit engagierten Eltern, Lehrkräften und dem Förderverein.

5. Die Elternvertretungen vernetzen
Die Klassenelternvertretungen tauschen sich im Schulelternrat über klassenübergreifende Themen aus. So können gemeinsame Anliegen erkannt und gegenüber der Schule gebündelt vertreten werden.

Kurz gesagt: Der Schulelternrat sorgt dafür, dass die Perspektive der Eltern gehört wird und sie die Entwicklung der Schule aktiv begleiten können – immer mit dem Ziel, gute Lern- und Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen.